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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Black Falcon GmbH & Co.KG (im Folgenden BF GmbH & Co.KG)
1. ALLGEMEINES
1.1. Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten – sofern nicht explizit etwas anderes vereinbart - für alle unsere Veranstaltungen bzw. Dienstleistungen, unabhängig davon ob wir selbst oder ein Dritter der Veranstalter sind. Diese Bedingungen gelten auch für sämtliche zukünftige Geschäftsbeziehungen zwischen den Vertragspartnern. Dies gilt insbesondere, wenn zukünftig aufgrund von mündlichen Aufträgen Dienstleistungen erbracht werden.
1.2. Erfüllungsort ist für beide Vertragspartner der Veranstaltungsort.
1.3. Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Vertragspartner der BF GmbH & Co.KG ein Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich – rechtliches Sondervermögen ist, die Klage bei dem Gericht zu erheben, das für den Sitz der BF GmbH & Co.KG zuständig ist. Dieser Gerichtsstand gilt auch für den Fall vereinbart, dass die im Klagewege in Anspruch zu nehmende Partei nach Vertragsschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich der Zivilprozessordnung verlegt oder ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
1.4. In Geschäftsbeziehungen mit Partnern aus dem Ausland, gehen beide Vertragsparteien davon aus, dass sämtliche Verträge ausschließlich deutschem Recht unterstellt werden.
1.5. Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Klauseln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit aller Klauseln zur Folge. Beide Vertragsparteien sehen vielmehr die von der Unwirksamkeit nicht berührten Klauseln als voll wirksam an. Anstelle der unwirksamen Klauseln gilt diejenige als vereinbart, die wirtschaftlich betrachtet der unwirksamen in rechtlich zulässiger Form am nächsten kommt.
2. VERTRAGSABSCHLÜSSE
2.1. Sämtliche Leistungsvereinbarungen bedürfen der Schriftform. Nebenabreden und Änderungen der ursprünglichen Vereinbarungen haben nur dann Gültigkeit, wenn sie von der BF GmbH & Co.KG ausdrücklich bestätigt werden.
2.2. Erfüllungsgehilfen der BF GmbH & Co.KG sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.
2.3. Die BF GmbH & Co.KG behält sich das Recht vor, Veranstaltungen zu verschieben oder abzusagen, wenn sich zu wenig Teilnehmer angemeldet haben oder aufgrund höherer Gewalt die Veranstaltung nicht durchgeführt werden kann.
3. PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
3.1. Die Leistungen der BF GmbH & Co.KG werden gemäß vertraglicher Vereinbarung abgerechnet. Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Abrechnung nach Zeit und Aufwand. Für alle Berechnungsarten gelten folgende allgemeinen Bestimmungen:
3.1.1. Verzögern sich die Leistungen der BF GmbH & Co.KG durch Umstände, die die BF GmbH & Co.KG nicht zu vertreten hat, so werden der BF GmbH & Co.KG alle entstehenden Mehrkosten vom Vertragspartner erstattet.
3.1.2. Zahlungen des Vertragspartners an Erfüllungshilfen der BF GmbH & Co.KG haben gegenüber der BF GmbH & Co.KG keine schuldbefreienden Wirkungen. Ausnahmen bedürfen der besonderen Vereinbarung.
3.1.3. Führt die BF GmbH & Co.KG Leistungen auf Verlangen des Vertragspartners aus, die im Vertrag nicht vorgesehen sind, so werden diese Leistungen nach Zeit und Aufwand gesondert abgerechnet.
3.1.4. Muss die BF GmbH & Co.KG aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, Leistungen zu Zeiten oder unter Umständen ausführen, die von den im Vertrag vorausgesetzten Bedingungen abweichen und Mehraufwendungen erfordern, so hat der Vertragspartner die entsprechenden Mehrpreise zu zahlen, wenn er von der BF GmbH & Co.KG rechtzeitig über die Veränderungen der Bedingungen unterrichtet wurde. Der Vertragspartner der BF GmbH & Co.KG bescheinigt dem Personal der BF GmbH & Co.KG die geleistete Zeit auf der ihm vorgelegten Bescheinigung. Erstellt der Vertragspartner die Bescheinigung nicht rechtzeitig, so dienen die Aufzeichnungen des Personals der BF GmbH & Co.KG als Abrechnungsgrundlage.
3.2. Es werden 50 % der voraussichtlichen Veranstaltungskosten fällig mit Zugang der Buchungsbestätigung. Die zweiten 50 % werden fällig mit Rechnungszugang, spätestens 10 Tage vor der Veranstaltung.
3.3. Variable Kosten, deren Höhe erst bei Ende der Veranstaltung feststehen, werden fällig mit Rechnungszugang, der nach Veranstaltungsende erfolgen wird.
3.4. Sowohl die vereinbarten Preise als auch die variablen Kosten sind ohne jeden Abzug frei an die von der BF GmbH & Co.KG vorgesehene Zahlstelle zu leisten. Insbesondere ist der Abzug von Skonto nicht erlaubt.
3.5. Sämtliche Zahlungen sind unverzüglich mit Erhalt der diesbezüglichen Rechnung fällig. Der Vertragspartner kommt automatisch in Verzug mit dem 28. Tage nach Rechnungszugang. Ab dem Verzugszeitpunkt sind Verzugszinsen in Höhe von 10 % p.a., mindestens jedoch in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu zahlen. Der BF GmbH & Co.KG bleibt der Nachweis eines höheren Verzugsschadens vorbehalten.
3.6. Soweit Zahlungsanweisungen, Schecks oder Wechsel angenommen werden, geschieht dies nur erfüllungshalber. Sämtliche Kosten der Einziehung, Diskontierung
etc. gehen zusätzlich zum vereinbarten Preis zu Lasten des Vertragspartners.
3.7. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die BF GmbH & Co.KG über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck endgültig der BF GmbH & Co.KG gutgeschrieben wird.
3.8. Der Vertragspartner kann nur mit solchen Gegenforderungen aufrechnen oder bezüglich solcher Forderungen Zurückbehaltungsrechte geltend machen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten durch den Vertragspartner ist nur zulässig, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
3.9. Werden der BF GmbH & Co.KG Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Vertragspartners in Frage stellen, insbesondere ein Scheck nicht eingelöst wird oder er die Zahlungen einstellt, so ist die BF GmbH & Co.KG berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen. Die BF GmbH & Co.KG ist in diesem Falle insbesondere berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.
4. STORNOBEDINGUNGEN
Bei Rücktritt vom Vertrag werden folgende Kosten sofort fällig: -Bis zum 60. Kalendertag vor Veranstaltungsbeginn 10 % des vereinbarten Preises. -Zwischen dem 59. und 22. Kalendertag vor Veranstaltungsbeginn 60 % des vereinbarten Preises. -zwischen dem 21. und 6. Kalendertag vor Veranstaltungsbeginn 80 % des vereinbarten Preises. -innerhalb der letzten 5. Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn 100 % des vereinbarten Preises. Dem Vertragspartner ist der Nachweis gestattet, dass der im konkreten Fall von der BF GmbH & Co.KG in Rechnung gestellte Betrag bzw. Schaden überhaupt nicht entstanden ist oder wesentlich niedriger ist als die geforderte Pauschale.
5. HAFTUNG
5.1. Die Teilnahme an Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr. Vor Beginn der Veranstaltung hat sich jeder Teilnehmer ausdrücklich für sich und auch für eventuelle Rechtsnachfolger mit einem Haftungsausschluss schriftlich einverstanden zu erklären.
5.2. In Fällen, in denen der Vertragspartner nicht identisch mit dem Teilnehmer der Veranstaltung ist, stellt der Vertragspartner die BF GmbH & Co.KG bzw. ihre Erfüllungsgehilfen – soweit gesetzlich zulässig – frei von jeder Haftung gegenüber den Teilnehmern.
6. VERSICHERUNG
Für Veranstaltungen der BF GmbH & Co.KG wurde eine Veranstalterhaftpflicht abgeschlossen. Bei Auslandsveranstaltungen empfehlen wir Teilnehmern den Abschluss einer privaten Auslandskrankenversicherung. Unsere Fahrzeuge sind vollkaskoversichert mit Selbstbehalt.
7. DATENSCHUTZ
Die BF GmbH & Co.KG ist berechtigt, im erforderlichen Umfang Daten im Zusammenhang mit Buchungen und Durchführung einer Veranstaltung zu erheben und zu verarbeiten, ggf. die dazu erforderlichen Daten einer vorhandenen Mitgliedschaft zu nutzen. Diese Daten dürfen für die Zeit der Vorbereitung und Durchführung der Veranstaltung und darüber hinaus zur Beratung und Betreuung gespeichert werden. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Der Teilnehmer räumt der BF GmbH & Co.KG unentgeltlich und unwiderruflich das Recht zur Verwertung der im Rahmen einer Veranstaltung auf dem Trainingsgelände entstandenen Lichtbilder oder Filmaufnahmen mit seiner Darstellung, räumlich und zeitlich unbeschränkt, ein.
Inhaltlich umfasst dies die Nutzung in Digital-, Print- und Speichermedien, zum Zwecke der Werbung für Waren oder Dienstleistungen, unabhängig davon, ob diese Zwecke, Waren oder Dienstleistungen schon bei Unterzeichnung bestanden oder bekannt waren. Das Recht zur Nutzung umfasst auch eine Digitalisierung und eine elektronische Bildbearbeitung, etwa durch Retusche oder Montagen. Hiervon ausgenommen sind Bild- und Filmaufnahmen, welche der Teilnehmer mit seinen eigenen Geräten während des Aufenthalts auf dem Trainingsgelände erstellt. Die Speicherung der Daten kann jederzeit schriftlich widerrufen werden. Hierzu genügt ein formloses Schreiben an Black Falcon GmbH & Co.KG, Gottlieb-Daimler-Str. 9, 53520 Meuspath oder eine E-Mail an events@black-falcon.de.
Weitere Hinweise zum Thema Datenschutz entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung unter https://www.black-falcon.de/datenschutzerklaerung.
Events am Ring
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Die grüne Hölle – ein Paradies für Motorsport-Events
Als Heimat von Black Falcon liegt die legendäre Nordschleife des Nürburgrings nur etwa 200 m vom Black Falcon Hauptgebäude in Meuspath entfernt.
Das Gebäude ist dabei nicht nur Sitz des Black Falcon Rennstalles, es ist gleichzeitig auch eine einzigartige Eventlocation für die Gäste und Partner von Black Falcon sowie Firmen aus aller Welt. Veranstaltungen mit bis zu 250 Personen sind im architektonisch anspruchsvollen Showroom möglich, die große Dachterrasse kann im Sommer für Feiern aller Art genutzt werden.
Das Highlight am Nürburgring sind jedoch die fahraktiven Events auf GP-Strecke und Nordschleife. Eine Mitfahrt mit einem unserer Rennprofis wird kein Gast jemals vergessen - eine Achterbahn kann da nicht mithalten, denn diese ist keine 300km/h schnell.
Während der VLN Langstreckenmeisterschaft erlebst du als Gast in unserer Lounge ein ganzes Rennwochenende und schaust den Mechanikern beim Boxenstopp über die Schulter.
Begeisterung ist buchbar. Bei Black Falcon.
Porsche 997 GT3 Cup
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Fahrzeug:Porsche 997 GT3 Cup
Klasse:H4
Hubraum:3.800 cm3
Leistung:480 PS
Gewicht:1.200 kg
In der VLN-Gruppe H, das sind Fahrzeuge die 10 Jahre und älter sind, bringt Black Falcon einen Porsche 997 GT3 Cup an den Start. Die Basis für den Seriensieger der Gruppe H stellt ein Porsche Supercup Auto aus dem Jahre 2005 dar. Durch Umbauten in den Bereichen Achskinematik und Aerodynamik konnte das ehemalige Cup Auto deutlich verbessert und fahrdynamisch auf den Stand eines 991 GT3 Cup gebracht werden, dies bei deutlich höherem Anpressdruck durch die verbesserte Aerodynamik.
Zur Ausstattung gehören ein sequentielles 6-Gang Getriebe mit Paddle-Shift sowie ein Renn ABS und ESP.
In der Saison 2015 konnte das Fahrzeug bislang nicht weniger als sechs Gruppensiege einfahren und ist bei seinen Fahrern entsprechend beliebt.
Testfahrten
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Das Geheimnis des Erfolges
Bei den meisten Rennveranstaltungen bleibt wenig Zeit, mal etwas Neues auszuprobieren. Das Zeittraining ist oft zu kurz, im freien Training muss man erst die Strecke kennenlernen und sich wieder auf das Fahrzeug „einschießen“.
Testfahrten bieten Fahrer und Team die Möglichkeit, das richtige Set Up zu finden, die richtige Bremsbalance einzustellen oder neue Komponenten auszuprobieren. Für den Fahrer bedeutet mehr Zeit im Fahrzeug dabei mehr Routine und eine bessere Vorbereitung auf das Renngeschehen. Black Falcon bietet seinen Fahrern daher stets Testmöglichkeiten im Vorfeld der jeweiligen Rennveranstaltungen an.
Auch zur Erprobung neuer Fahrzeugmodelle sind Testfahrten unerlässlich. In der Saison 2016 werden dies bei Black Falcon der neue Cayman Clubsport und der AMG GT3 sein.
Du möchtest eines unserer Fahrzeuge testen oder dein Können weiter verbessern? Dann buche noch heute deine Testfahrt, damit du das Beste aus dir und dem Fahrzeug herausholen kannst.
Porsche 991 GT3 RS
- Zugriffe: 4557
Fahrzeug: Porsche 991 GT3 RS
Klasse:Porsche Sports Cup (mit Straßenzulassung)
Hubraum:3.996 cm3
Leistung:500 PS
Gewicht:1.420 kg
Der 991 GT3 RS markiert derzeit die Benchmark in Sachen Clubsport-Fahrzeuge aus dem Hause Porsche. Ausgerüstet mit riesigen 21-Zoll Reifen an der Hinterachse sowie einer effektiven Radhausentlüftung setzt dieser erleichterte 991 GT3 neue Maßstäbe in Sachen Längs- und Querbeschleunigung. Der RS verfügt über ein 7-Gang PDK-Getriebe und wird im Sports Cup mit Michelin Pilot Sport Cup-Reifen ins Rennen geschickt. Der auf 4,0L gesteigerte Hubraum sorgt dabei für mächtigen Schub aus den Ecken.
Wie bei allen Fahrzeugen des Teams CR kommt auch im 991 GT3 RS modernste Sicherheitstechnik zum Einsatz:
Neben der Porsche-Schraubzelle mit Seitenaufprallschutz sorgt der Recaro P1300-Schalensitz für die perfekte Ergonomie und die nötigen Reserven, falls einmal die Straße ausgehen sollte.